Aufgaben

Im Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine haben sich die deutschen Geschichtsvereine, die Historischen Kommissionen, landes­geschichtliche Institute, Arbeitsgemeinschaften usw. zusammengeschlossen. Der Gesamtverein ist also ein Dachverband, dessen Tätigkeitsfeld sich auf die Bun­desrepublik Deutschland erstreckt.

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Vorstandsmitglieder

Vorstand

1. Vorsitzender: Dr. Martin Schoebel, E-Mail

Geb. 1958 in Bad Kreuznach, nach Abitur und Grundwehrdienst Studium der Geschichte, Philosophie und Romanistik in Mainz und Dijon, 1984 1. Staatsexamen für das Lehramt, Mitarbeitertätigkeiten am Deutschen Historischen Institut in Paris und den Universitäten Münster und Aachen, 1988 Promotion mit einer Arbeit über „Archiv und Besitz der Abtei St. Viktor in Paris“ (erschienen 1991). Nach dem Referendariat in Koblenz und Marburg 1991 2. Staatsexamen für den höheren Archivdienst. Archivar in Koblenz und Marburg. 1994 Direktor des Landesarchivs Greifswald. 1998 bis 2004 Vorsitzender des Beirates der Dokumentationszentren für die Opfer deutscher Diktaturen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 2012 Abteilungsleiter Landesarchiv im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern. Auszeichnungen für die deutsch-polnischen Zusammenarbeit der Archive.

Mitgliedschaft in mehreren landesgeschichtlichen Vereinen, von 2009 bis 2013 Vorsitzender der Historischen Kommission für Pommern. Schwerpunkte sind die Landesgeschichte Mecklenburg und Pommerns, insbesondere die mittelalterliche Geschichte sowie die Archivgeschichte des Ostseeraums.

2. Vorsitzender: Dr. Helmut Rönz

Dr. Helmut Rönz studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Geschichte, Katholische Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften und legte 1999 das 1. Staatsexamen ab. Von 2002-2004 absolvierte er ein wissenschaftliches Volontariat beim Amt für Rheinische Landeskunde des LVR in Bonn. Anschließend wurde er dort als wissenschaftlicher Referent eingestellt. 2006 erfolgte die Promotion an der Universität Bonn über den Trierer Diözesanklerus im 19. Jahrhundert. Im Sommersemester 2007 übernahm er einen Lehrauftrag am landesgeschichtlichen Lehrstuhl. Seit 2006 betreute er als Verantwortlicher Redakteur das Portal Rheinische Geschichte und ist seit 2014 Projektleiter. Zudem arbeitet er am Rheinischen Städteatlas mit. Seit 2011 betreut er das Projekt „Widerstand im Rheinland 1933-1945“ und zahlreiche Ausstellungs- und Sonderprojekte, wie beispielsweise „Schokoladenfabriken im Rheinland 1800-1950“, „NS-Medizinverbrechen im Rhein-Sieg Kreis“ und „Digitale Publikation Rheinischer Städteatlas“. Er ist Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde und Herausgeber der Rheinischen Lebensbilder. Ebenso gehört er dem Vorstand des Vereins für Geschichtliche Landeskunde der Rheinlande an. Seit 2017 ist er Mitglied im Kuratorium für vergleichende Städtegeschichte in Münster.

Schatzmeisterin: Dr. Beate DorfeyE-Mail

Studium der Geschichte, katholische Theologie und Anglistik an der Universität Trier, 1993 Promotion zu einem landesgeschichtlichen Thema, wiss. Angestellte der Universitäten Trier und Düsseldorf, 1996 Eintritt in den Archivdienst als Staatsreferendarin des Landes Nordrhein-Westfalen, seit 1998 im Landeshauptarchiv Koblenz tätig, seit 2013 als stellvertretende Leiterin der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz/Landeshauptarchiv Koblenz.

Zahlreiche Publikationen zu landes- und zeitgeschichtlichen Themen mit den Schwerpunkten Erster Weltkrieg, Nationalsozialismus und Nachkriegszeit im Rheinland, Kuratorin mehrerer Ausstellungen zu landesgeschichtlichen Themen, u.a. zur Nachkriegsgeschichte und zum Ersten Weltkrieg im Rheinland.

Schriftleitung der Blätter für deutsche Landesgeschichte: Dr. Klaus Neitmann, E-Mail

1954 geb. in Minden/Westfalen, 1974-1984 Studium der Fächer Geschichte und Romanische Philologie an der Georg-August-Universität Göttingen, 1984 ebd. Promotion zum Dr. phil. mit einer Dissertation über „Die Staatsverträge des Deutschen Ordens in Preußen 1230-1449“, 1984-1986 Ausbildung zum wissenschaftlichen Archivar, 1986-1993 Archivar am Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin, 1993-2020 Direktor des Brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam. 

2008 Habilitation an der Universität Potsdam im Fach Landesgeschichte, 2014 ebd. Ernennung zum apl. Professor. Zahlreiche archiv- und geschichtswissenschaftliche Veröffentlichungen, insbes. zur spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Landesgeschichte Brandenburgs, Preußens und des Baltikums (Livlands) sowie zur Geschichte der deutschen Landesgeschichtsschreibung. Seit 2010 Herausgeber der „Blätter für deutsche Landesgeschichte“.

Schriftführerin: Dr. Nicole Bickhoff

Nach dem Abitur in Bochum von 1975-1981 Studium der Geschichte und Katholischen Theologie an der Ruhr-Universität Bochum, Promotion 1984 an der Universität Osnabrück zum Thema „Die Juden in der griechisch-römischen Welt“. 1984-1986 Ausbildung für den höheren Archivdienst am Landeshauptarchiv Koblenz und der Archivschule Marburg; seit November 1984 im Staatlichen Archivdienst Baden-Württemberg. Referentin am Staatsarchiv Ludwigsburg, 1998-2006 Leiterin der Archivfachlichen Grundsatzabteilung in der Landesarchivdirektion und Ständige Stellvertreterin des Präsidenten (seit 2000), seit 2006 Leiterin der Abteilung Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Landesarchiv Baden-Württemberg und (seit Febr. 2018) Stellvertreterin des Präsidenten des Landesarchivs.

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Erweiterter Vorstand

Dr. Sabine Graf (Niedersachsen)

Geb. 1965 in Salzgitter, Studium der Mittleren und Neueren Geschichte, Philosophie, Historischen Hilfswissenschaften und Kunstgeschichte in Braunschweig und Göttingen; 1996 Promotion in Göttingen; 1997–1999 Archivreferendariat am Staatsarchiv Osnabrück und an der Archivschule Marburg; 1999–2003 Referentin im Staatsarchiv Stade, 2003–2006 Referentin im Hauptstaatsarchiv Hannover , 2006–2010 Referentin in der Zentralen Archivverwaltung des Niedersächsischen Landesarchivs, 2010–2013 Stellvertretende Leiterin im Niedersächsischen Landesarchiv – Hauptstaatsarchiv Hannover, 2013–2015 Leiterin des Geschäftsbereichs „Archivfachliche Aufgaben“ des Standorts Hannover im Niedersächsischen Landesarchiv, seit 2015 Leiterin des Standorts Hannover im Niedersächsischen Landesarchiv.

2003–2007 Geschäftsführerin der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, seit 2014 Mitglied in deren Ausschuss. Vorsitzende des Historischen Vereins für Niedersachsen und Herausgeberin von dessen Veröffentlichungsreihe. Mitglied in der Redaktion des Niedersächsischen Jahrbuchs für Landesgeschichte. Mitglied im Beirat der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte.

Dr. Ernst Schütz (Bayern)

Schütz besuchte das St.-Michaels-Gymnasium der Benediktinerabtei Metten (Abitur 1992). Nach dem Zivildienst Studium an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt in den  Fächern Englisch und Geschichte. Nach dem Magister Artium in Geschichte 2004 Promotion im Fach Bayerische und vergleichende Landesgeschichte mit einer Arbeit über die britische Gesandtschaft am Immerwährenden Reichstag zu Regensburg und am kur(pfalz)bayerischen Hof zu München (1683–1806). Seit 2006 Tätigkeit im bayerischen Gymnasialdienst, verbunden mit einer Teilabordnung an das Museumspädagogische Zentrum in München von 2014 bis 2017 sowie einer Teilabordnung an das Institut für Bayerische Geschichte an der LMU München seit 2019. Schütz ist 1. Vorsitzender des Geschichtsvereins für den Landkreis Deggendorf und Vorstandsmitglied im Verband bayerischer Geschichtsvereine. Mehrere Veröffentlichungen zur frühneuzeitlichen Diplomatiegeschichte, zur benediktinischen Ordensgeschichte sowie zur Regional- bzw. Landesgeschichte und ihrer Vermittlung.

Dr. Kai Sprenger (Rheinland-Pfalz)

Studium der Geschichte, Latein, Germanistik und Pädagogik in Mainz, Glasgow und Pavia. 1996 bis 1998  wissenschaftlicher Volontär am Gutenberg-Museum Mainz, 1999 bis 2001 Stipendiat der Landesgraduiertenförderung RLP sowie des Deutschen Historischen Instituts in Rom (DHI). Promotion über das Alexandrinische Schisma in Reichsitalien (12. Jh.). 2001 bis 2010 Leitung des Kultur- und Archivamts des Landkreises Ravensburg. 2010 bis 2014 Forschungsaufenthalt am DHI Rom zur Rezeptionsgeschichte der Staufer in Italien. Von September 2014 bis Dezember 2015 hauptamtlicher Geschäftsführer des Instituts, seit Januar 2016 im Ehrenamt. Zuständig für: allgemeine Geschäftsführung, Redaktion der Reihe Geschichtliche Landeskunde, Leitung und wissenschaftliche Mitarbeit verschiedener Projekte. 

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Beirat

Prof. Oliver Auge (Schleswig-Holstein)

Oliver Auge, seit 2009 Inhaber der Kieler Professur für Regionalgeschichte mit Schwerpunkt Schleswig-Holstein in Mittelalter und früher Neuzeit“. Studium der Fächer Geschichte und Lateinische Philologie an der Universität Tübingen, 1998–2000 Stipendiat des Tübinger Graduiertenkollegs „Ars und Scientia in Mittelalter und früher Neuzeit“, 2000–2007 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Allgemeine Geschichte und Historische Hilfswissenschaften der Universität Greifswald; 2001 Promotion in Tübingen mit der Arbeit „Stiftsbiographien. Die Kleriker des Stuttgarter Heilig-Kreuz-Stifts (1250–1552)“, prämiert mit dem Baden-Württembergischen Geschichtspreis 2001. 2008 Habilitation in Greifswald mit der Arbeit „Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter. Der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit“. Sprecher der AG Landesgeschichte beim Verband der Historiker Deutschlands; geschäftsführender Herausgeber des Jahrbuchs für Regionalgeschichte. Seit Oktober 2023 Mitglied des Beirats des Gesamtvereins. Forschungsschwerpunkte: Landes- und Regionalgeschichte Schleswig-Holsteins, Württembergs, Mecklenburgs und Pommerns, Fürsten-, Kloster-, Stadt- und Residenzgeschichte (vornehmlich) des Mittelalters, Universitätsgeschichte.

Guido von Büren (Nordrhein-Westfalen)

Geboren 1974 in Jülich, Studium der Kunstgeschichte, Geschichte und Baugeschichte in Aachen. Mitarbeiter am Museum Zitadelle Jülich. Vorsitzender des Jülicher Geschichtsvereins 1923 e.V., der Wartburg-Gesellschaft zur Erforschung von Burgen und Schlössern e.V. und 1. Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Festungsforschung e.V. Mitglied der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. Mit-Kurator der Ausstellung „Renaissance am Rhein“ im LVR-LandesMuseum Bonn (Herbst/Winter 2010/2011) sowie Kurator zahlreicher Ausstellungen im Museum Zitadelle Jülich (zuletzt: „Weltreich und Provinz. Die Spanier am Niederrhein 1560–1660“ und „Jülich – StadtRäume zwischen den Kriegen“). Forschungs- und Publikationsschwerpunkt: Architektur der Renaissance nördlich der Alpen und Festungsbau der Frühen Neuzeit sowie Rheinische Landesgeschichte.

Prof. Dr. Michael Hecht (Sachsen-Anhalt)

Studium der Geschichte, Historischen Hilfswissenschaften und Politikwissenschaft an den Universitäten Halle, Leipzig und Paris IV-La Sorbonne, 2002 Magister Artium in Halle mit einer Arbeit zu Teuerungsprotesten in Frankreich und Preußen (ausgezeichnet mit dem Anton-Wilhelm-Amo-Preis), 2002-2004 wiss. Mitarbeiter am Institut für Geschichte der Universität Halle im Bereich Landesgeschichte, 2004-2014 wiss. Mitarbeiter an der Abt. Landesgeschichte des Historischen Seminar der Universität Münster, 2008 Promotion ebd. mit einer Arbeit zur vergleichenden Städtegeschichte der Vormoderne (ausgezeichnet mit dem Preis für niedersächsische Landesgeschichte), 2015 Stipendiat des Landes Niedersachsen an der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, 2015-2020 Juniorprofessor für vergleichende Landesgeschichte an der Universität Münster, seit 2020 Leiter des neu eingerichteten Instituts für Landesgeschichte am Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt sowie Honorarprofessor an der Universität Halle. Forschungsschwerpunkte: vergleichende Städtegeschichte, Adels- und Dynastiegeschichte, vergleichende Landesgeschichte (Schwerpunkt Mittel- und Norddeutschland), Geschichte von Hungerkrisen und Teuerungsprotesten, Geschichte von genealogischem Wissen und Genealogie als Praxis.

Prof. Dr. Ferdinand Kramer (Bayern)

Kurzbiographie folgt.

Prof. Dr. Michael Matheus (Rheinland-Pfalz)

Michael Matheus studierte Geschichte, Politikwissenschaft und Germanistik an den Universitäten Trier, Bonn und Münster. Nach Promotion (1981) und Habilitation (1990) an der Universität Trier ist er seit 1994 Professor für Mittlere und Neuere Geschichte und Vergleichende Landesgeschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Außerdem war er von 1994 bis 2003 1. Vorsitzender und Direktor des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz, ein Amt, das er seit 2013 wieder innehat. Von 2002 bis 2012 war er Direktor des Deutschen Historischen Instituts in Rom.

Seine Forschungsschwerpunkte liegen vor allem in komparatistischen Studien zur Geschichte Deutschlands und Italiens im hohen und späten Mittelalter im europäischen Kontext zu u.a. folgenden Themenbereiche: die Geschichte ländlicher und städtischer Siedlungen, die Weingeschichte, die Bildungs- und Universitätsgeschichte, Christen und Muslime in Süditalien, das Papsttum, die Kurie und Rom in der Renaissance.

Keywan Klaus Münster (Nordrhein-Westfalen)

Geboren 1991 in Köln, Studium der Mittleren und Neueren Geschichte, Politik- und Sozialwissenschaft in Bonn. Von 2016 bis 2019 als wissenschaftlicher Referent beim LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte an der Neuauflage des Internetportals „Rheinische Geschichte“ (www.rheinische-geschichte.lvr.de) sowie am Digitalisierungsprojekt zur Umsetzung des digitalen „Rheinischen Städteatlas“ beteiligt. Seit 2018 Lehrbeauftragter an der Akademie Mont-Cenis, der Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 2019 Geschäftsführer der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde. Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Stadt-und Landesgeschichte, NS- und Katholizismusforschung.

Dr. Michael Stephan (Bayern)

Geb. 1954 in Stuttgart; 1975–1980 Studium für das Lehramt an Gymnasien an der Ludwig-Maximilians-Universität in München; ab 1981 Studiengang Promotion Geschichte; 1984 Promotion (Dissertation „Die Traditionen des Klosters Scheyern“). 1984–1987 Referendarzeit an der Bayerischen Archivschule; 1987–1998 Bayerisches Hauptstaatsarchiv; 1998–2003 stellv. Leiter im Staatsarchiv München; 2004–2008 Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, zuletzt als Archivdirektor; 2008–2020 Leiter des Stadtarchivs München, zuletzt als Stadtdirektor. 

Seit 2010 Erster Vorsitzender des Historischen Vereins von Oberbayern und seit 2021 Vorsitzender des Verbands bayerischer Geschichtsvereine; in dieser Funktion Präsidiumsmitglied des Bayerischen Heimattages (zusammen mit den Vorsitzenden des Bundes Naturschutz in Bayern und des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege); seit 2022 Medienrat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (als Vertreter des Bayerischen Heimattages); seit 2022 Beiratsmitglied im Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine. Weitere Vorstandsämter bei der Franz-Graf-von-Pocci-Gesellschaft, beim Freundeskreis des Hauses der Bayerischen Geschichte, beim Förderverein des Valentin-Karlstadt-Musäums („Saubande“) sowie im Kulturforum der Sozialdemokratie in München e.V.; Mitglied im Rotary Club München-Nymphenburg (2014/15 Präsident); Mitglied der Schriftstellervereinigung „Münchner Turmschreiber“ und Redaktionsmitglied der Zeitschrift „Literatur in Bayern“.  

Forschungsschwerpunkte: Geschichte der Stadt München, Persönlichkeiten der literarischen Szene Münchens.

Ehrenvorsitzender

Prof. Dr. Manfred Treml, E-Mail, Homepage, Bekanntmachung zur Verleihung des Ehrenvorsitzes

Studium der Geschichte, Germanistik und Sozialkunde in München, Promotion in Bayerischer Landesgeschichte, 1. und 2. Lehramtsprüfung, Lehrer an einem Münchner Gymnasium, Studienleiter an der Studienstätte für Politik und Zeitgeschichte e.V. in München, Dozent und Leiter des Referats Geschichte an der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen (1980 – 1985), ehrenamtlicher Leiter des Stadt- und Hochstiftsmuseums Dillingen (1982 – 1985), 1985 – 2001 stellvertretender Direktor des Hauses der Bayerischen Geschichte (Leitender Sammlungsdirektor); Leiter des Museums-Pädagogischen Zentrums München (MPZ) 2001- 2010 (Oberstudiendirektor).

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Ehrenmitglied

Prof. Dr. Heinz-Günther Borck

Kurzbiographie folgt.

Satzung

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§ 1 Name und Sitz
(1)  Der 1852 in Dresden und Mainz gegründete Verein führt den Namen "Gesamtverein der Deutschen Geschichts- und Altertumsvereine".
(2)  Sitz des Vereins ist Nürnberg (Germanisches Nationalmuseum); er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Nürnberg (VR 201431) eingetragen.
(3) Alle Vereinsämter werden jeweils in geschlechtsbezogener Form bezeichnet. 

§ 2 Geschäftsjahr 
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 3 Zweck des Vereins
(1)  Zweck des Gesamtvereins ist die Pflege und Förderung der landes-geschichtlichen Forschung sowie die Wahrung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder.
(2)  Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Herausgabe der Blätter für deutsche Landesgeschichte sowie die Veranstaltung von Tagen der Landesgeschichte. 

§ 4 Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung
(1)  Der Gesamtverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2)  Der Gesamtverein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Gesamtvereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Gesamtvereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Gesamtvereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1)  Mitglieder können insbesondere Geschichtsvereine und landes-geschichtliche Einrichtungen sowie verwandte Vereinigungen und rechtsfähige Arbeitsgemeinschaften werden.
(2)  Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen; über die Annahme entscheidet der Vorstand.
(3)  Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Antragsteller die Berufung an die Mitgliederversammlung frei, welche dann endgültig entscheidet.
(4)  Personen und Institutionen, die den Gesamtverein regelmäßig unterstützen, können zu Fördermitgliedern, besonders verdiente Persönlichkeiten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, die drei Monate vor dem Ende des Geschäftsjahres eingegangen sein muss.
(3) Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr, wenn zwei Mahnungen unbeachtet bleiben. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitglieds, dem die Berufung an die Mitgliederversammlung zusteht. Sie ist schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. 

§ 7 Beiträge
(1)  Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, der jeweils bis zum 31. März zu entrichten ist. Die Höhe der Beiträge bestimmt die Mitgliederversammlung.
(2)  Alle Mitglieder sind zum verbilligten Bezug der Blätter für deutsche Landesgeschichte sowie zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Gesamtvereins berechtigt. 

§ 8 Organe des Gesamtvereins
(1)  Organe des Gesamtvereins sind Mitgliederversammlung, Vorstand und Beirat.
(2)  Alle Organe des Gesamtvereins fassen in der Regel ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Besondere Mehrheiten gelten für die Änderung der Satzung und die Auflösung des Gesamtvereins (§ 9 Abs. 10). 

§ 9 Mitgliederversammlung
(1)  Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie soll ein Forum für Gedanken- und Erfahrungsaustausch über Entwicklungen, Ergebnisse und Probleme der landesgeschichtlichen Forschung bilden. Zu ihren Aufgaben gehören die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl des Rechnungsprüfers, Beschlussfassung über den Haushaltsplan, Festsetzung von Beiträgen, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Gesamtvereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen, die Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern, die Verleihung der Karl-Lamprecht-Medaille sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
(2)  Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich per Briefpost oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
(3)  Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
(4)  In beiden Fällen beginnt die Frist mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn sie an die letzte dem Gesamtverein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
(5)  Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin der Mitgliederversammlung schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
(6) Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Gesamtvereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(7)  Die Mitgliederversammlung ist - außer bei Satzungsänderung und Auflösung des Gesamtvereins - ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(8)  Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
(9)  Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein anderes Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
(10)  Satzungsänderungen und die Auflösung des Gesamtvereins können nur mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden; wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder erschienen ist, muss eine schriftliche Zustimmung eingeholt werden. Hierzu kann auch schriftlich oder digital abgestimmt werden. Widerspricht die Mehrheit der Mitglieder binnen eines Monats, sind die Anträge abgelehnt.
(11)  Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
(12)  Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. 

§ 10 Vorstand
(1)  Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Schriftleiter der "Blätter" und bis zu drei weiteren Mitgliedern.
(2)  Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
(3)  Vorstandsmitglied kann nur werden, wer einer der unter § 5 (1) genannten Einrichtungen und Vereine angehört.
(4)  Wiederwahl ist zulässig.
(5)  Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
(6)  Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Gesamtverein endet auch das Amt als Vorstand.
(7)  Der Vorstand leitet den Gesamtverein und besorgt dessen Angelegenheiten entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Beirates.
(8)  Vertretungsberechtigt im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder hat Alleinvertretungsrecht, doch vertritt im Innenverhältnis der Stellvertreter nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden.
(9)  Der Vorstand tritt mindestens zweimal jährlich zusammen; er kann andere Personen beratend hinzuziehen. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein schriftliches Protokoll angefertigt.
(10)  Langjährige, verdiente Vorsitzende können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
(11)  Für bestimmte wissenschaftliche Aufgaben kann der Vorstand unter Beteiligung des Beirates Ausschüsse einrichten. 

§ 11 Beirat
(1)  Der Vorstand beruft unter Berücksichtigung regionaler und fachlicher Gesichtspunkte einen Beirat; dieser besteht aus bis zu 10 Personen. Die Amtszeit endet mit der Amtszeit des Vorstandes. Neuberufung ist zulässig.
(2)  Der Beirat wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet.
(3)  Der Beirat gibt Empfehlungen für die Arbeit des Gesamtvereins; er kann dem Vorstand die Bildung von Ausschüssen für die Wahrnehmung bestimmter wissenschaftlicher Aufgaben vorschlagen und unterstützt die Schriftleitung der Blätter für deutsche Landesgeschichte. 

§ 12 Ehrenmedaille
Persönlichkeiten und Institutionen, die für den Gesamtverein und die deutsche Landesgeschichte aussergewöhnliche Leistungen erbracht haben, können mit der Karl-Lamprecht-Medaille ausgezeichnet werden.

§ 13 Rechnungsprüfung
(1)  Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer einer Vorstandsperiode einen Rechnungsprüfer.
(2)  Dieser darf nicht Mitglied des Vorstands sein.
(3)  Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 Auflösung des Gesamtvereins
Bei Auflösung des Gesamtvereins fällt sein Vermögen an das Germanische Nationalmuseum Nürnberg (GNM), das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützigen Zwecke zu verwenden hat.

Diese Fassung wurde in der Mitgliederversammlung am 25. September 2020 in Mühlhausen / Thüringen beschlossen.

Inhaltsverzeichnis

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